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Wir danken den vielen Spendern und Unterstützern, die uns dabei helfen, das Leben der Südtiroler Menschen mit Behinderung langfristig zu verbessern.

Alle Spenden werden ausschließlich für Projekte in Südtirol und für Südtiroler Menschen mit Behinderung eingesetzt. Falls Sie eine Spendenquittung benötigen (nur bei Spenden per Banküberweisung), kontaktiern Sie uns bitte per E-Mail.


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Spenden von Privatpersonen an die Stiftung Nächstenliebe Südtirol können laut gesetzesvertretendem Dekret Nr. 117 vom 03.07.2017, Art. 83, bis zu einem Gesamtbetrag von 30.000 Euro im Ausmaß von 30% steuerlich abgesetzt werden.

Bei Unternehmen kann der gespendete Betrag bis maximal 10% des erklärten Gesamteinkommens steuerlich geltend gemacht werden.

Nur Spenden per Banküberweisung können abgesetzt werden.

Herzlichen Dank

an alle Unterstützer!